Rückstau kann bei starken Regenfällen und Hochwasser in überlasteten Kanalnetzen auftreten, die in vielen Fällen nur für mittlere Regenspenden ausgelegt sind. Zudem können Leitungsverstopfungen oder das Spülen von Leitungen zu Rückstau führen. Die Folge können überschwemmte Kellerräume mit erheblichen Sach- und Vermögensschäden sein.

Hauseigentümer und Bauherren müssen bei Kanalrückstau für die Folgen einer Kellerüberflutung selbst aufkommen. Weiterhin haften Hausbesitzer gegenüber ihren Mietern. Aus diesen Gründen sind gefährdete Kellerräume nachhaltig gegen Rückstau zu sichern.

Zwar gibt es mittlerweile Versicherungspolicen, welche durch Rückstau verursachte Wasserschäden in Kellerräumen abdecken, werden jedoch die als Auflage gegebenen baulichen Maßnahmen nicht korrekt oder gar nicht ausgeführt, so lehnen Versicherungen die Haftung bei Rückstauschäden prinzipiell ab.

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